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Förderung von Baudenkmälern

Für nähere Details fragen Sie besser Ihren Steuerberater.

http://www.denkmalschutz.de


Aufgrund der finanziellen Lage von Staat und Sozialversicherungen ist allerdings davon auszugehen, dass die Förderung zukünftig geringer ausfallen dürfte.

Finanzielles

Ein unter Denkmalschutz gestelltes Gebäude stellt nicht nur unkalkulierbare Risiken dar: Ein Engagement in ein Baudenkmal wird finanziell belohnt:

Ein Baudenkmal ist nach Streichung der Eigenheimzulage und dem Auslaufen der steuerlichen Abschreibungen für selbstgenutze Immobilien die einzige Möglichkeit, Kosten aus Immobilien steuerlich anerkennen zu lassen. Das gilt natürlich nicht für den Erwerb der Immobilie, aber für alle denkmalbedingten Kosten. Das sind die Kosten, die aus Instandsetzung und Sanierung resultieren, aber auch aus Umbauten.


Es gibt grundsätzlich mehrere Fördermöglichkeiten:

Waren vor wenigen Jahren noch 100 % der denkmalbedingten Kosten innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren (jedes Jahr 10 %) abzuschreiben, so ist de Abschreibungzeitraum verlängert worden Heute acht Jahre lang 9%, danach 4 Jahre 7%. Das sind zwar immer noch 100 %, aber jetzt in 12 Jahren.

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